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Fürst Johann I. Josef: Feldherr und Reformator «von oben»



Johann I. Josef wurde am 26. Juni 1760 in Wien geboren. Er war der Bruder des Fürsten Alois I., der selbst keine Nachkommen hatte. Johann I. Josef war schon von früher Jugend an vom Militärdienst begeistert. So durchlief er eine beeindruckende Karriere beim Militar. So bewährte er sich etwa 1788 im Rang eines Oberleutnantes im Kampf gegen die Türken. «Schon früh zeigte sich sein viel gerühmter persönlicher Mut, der den Kampf an vorderster Front taktischen Erwägungen vorzog», schreibt dazu Herbert Haupt im Historischen Lexikon des Fürstentums Liechtenstein. Dies bescherte ihm eine grosse Beliebtheit in der Truppe und grosses Ansehen bei Hof. Die Napelonischen Kriege boten Johann I. Josef immer wieder Gelegenheit zu aufsehenerregenden militärischen Erfolgen. «Die zeitgenössischen Berichte überboten sich in ihrer Begeisterung über die militärischen Leistungen des Liechtensteiners, der schon bald als der fähigste Gegenspieler Napoleons eingeschätzt wurde», schreibt Haupt.

Sein Ansehen als Feldherr sicherte die Souveränität Nach dem Tod seines Bruders 1805 übernahm Johann I. Josef das Majorat und die Regentschaft im Haus Liechtenstein. Seine Erfolge auf dem Schlachtfeld, aber vor allem der Respekt Napoleons vor den militärischen Leistungen sind wohl ein Hauptgrund, dass das heutige Liechtenstein noch existiert. 1806 gründete Napoleon den Rheinbund und bewirkte die Auflösung des Hl. Römischen Reiches. Ohne Einwilligung von Fürst Johann I. Josef wurde das Fürstentum Liechtenstein in den Rheinbund aufgenommen. Liechtenstein war damit als souveräner Staat international anerkannt. «Das Ansehen des Fürsten Johann rettete zu jenem Zeitpunkt Liechtenstein vor der Einverleibung in einen anderen Staat (Bayern oder Österreich). Das aussenpolitische Ansehen des liechtensteinischen Fürsten stärkte zugleich seine Macht nach innen», heisst es dazu im Lehrmittel «Fürst und Volk». Aufgrund der Aufnahme in den «Rheinbund» standen über dem souveränen Fürsten kein Reich, kein Kaiser und Reichshofgericht mehr.

Ohne Rücksichtnahme auf die Landbevölkerung Für die damalige Bevölkerung war Fürst Johann I. Josef durchaus spürbar. So führte er 1805, wenige Monate nach dem Tod von Fürst Alois I., mit der «Normalschule» die allgemeine Schulpflicht in Liechtenstein ein. Er war von weiteren Reformen für sein Land überzeugt, «ohne den Volkscharakter zu kennen», wie es in «Fürst und Volk» heisst. Als Folge davon wurde der alte, verständige Landvogt Menzinger durch den 32-jährigen Draufgänger Josef Schuppler aus Böhmen ersetzt. Dieser setzte seine Dienstinstruktionen «nicht selten ohne Rücksichtnahme auf die Landesbevölkerung durch», so Herbert Haupt im Historischen Lexikon. Und im Lehrmittel «Fürst und Volk» heisst es dazu: «Der Wille des Fürsten war oberstes Gesetz, der Landtvogt sein Instrument.»

Heute erscheinen die damaligen «Reformen von oben» in einem positiveren Licht. So wurde unter der Regentschaft von Fürst Johann I. Josef etwa das Grundbuch eingeführt, die Leibeigenschaft abgeschafft und das Sanitätswesen neu geregelt. Die wichtigste Änderung war aber sicher die am 9.11.1818 erlassene landständische Verfassung mit der Einsetzung eines Ständelandtags. «Wenn auch die Befugnisse dieses Landtags sehr eingeschränkt waren, vermittelte allein die Tatsache seiner Existenz der Bevölkerung des Fürstentums doch das Gefühl eines gewissen Mitspracherechts», schreibt dazu Herbert Haupt.

Quelle Text: Patrik Schädler
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